Wie hoch darf ein Zaun sein?
Wer einen Zaun errichten möchte, steht schnell vor rechtlichen Fragen. Wie hoch darf ein Zaun sein, braucht man eine Genehmigung und gelten andere Regeln, wenn der Zaun blickdicht ist oder an einer Straße steht? Die Antwort ist nicht bundesweit einheitlich geregelt. In Deutschland bestimmen Landesbauordnungen, Nachbarrechtsgesetze, kommunale Bebauungspläne und teilweise auch Straßen- und Verkehrsrecht, welche Zaunhöhe zulässig ist.
Dieser Artikel erklärt, worauf es ankommt, wo die Unterschiede liegen und welche Konsequenzen drohen, wenn ein Zaun nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Keine bundesweite Zaunhöhe – warum die Regeln regional unterschiedlich sind
Es existiert keine einheitliche bundesweite Vorgabe zur maximalen Zaunhöhe. Stattdessen regeln die einzelnen Bundesländer in ihren Landesbauordnungen, ob und bis zu welcher Höhe Einfriedungen genehmigungsfrei sind. Ergänzend legen die Nachbarrechtsgesetze fest, welche Art von Einfriedung zwischen Grundstücken als ortsüblich gilt.
In der Praxis bedeutet das: Ein Zaun, der in einem Bundesland problemlos zulässig ist, kann in einem anderen Bundesland oder sogar in einer anderen Gemeinde bereits genehmigungspflichtig oder unzulässig sein. Besonders relevant sind dabei Bebauungspläne, die häufig konkrete Vorgaben zu Höhe, Material und Ausführung enthalten.
Landesbauordnungen: Genehmigungsfreie Zäune im Überblick
Die meisten Landesbauordnungen erlauben Einfriedungen bis zu 2,00 m Höhe ohne Baugenehmigung, allerdings fast immer mit Einschränkungen, insbesondere im Außenbereich oder bei besonderen örtlichen Satzungen. Hamburg stellt eine Besonderheit dar, da dort die Zulässigkeit von Einfriedungen eigenständig geregelt ist und stark zwischen Vorgarten- und rückwärtigem Bereich unterschieden wird.
Eine allgemeine Übersicht liefert die nachfolgende Tabelle:
| Bundesland | Maximale Zaunhöhe (orientierend, genehmigungsfrei) | Rechtsquelle |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | ca. 1,50 m | Landesbauordnung für BW (LBO BW) |
| Bayern | bis ca. 2,00 m möglich | BayBO |
| Berlin | ca. 1,25 m | BauO Bln |
| Brandenburg | ca. 1,25 m | BbgBO |
| Bremen | bis ca. 2,00 m möglich | BremLBO |
| Hamburg | Vorgarten bis 1,50 m, sonst oft ca. 2,00 m | HBauO |
| Hessen | ca. 1,20 m | HBO |
| Mecklenburg-Vorpommern | bis ca. 2,00 m möglich | LBauO M-V |
| Niedersachsen | bis 2,00 m | NBauO |
| Nordrhein-Westfalen | bis 2,00 m | BauO NRW |
| Rheinland-Pfalz | ca. 1,20 m | LBauO RLP |
| Saarland | ca. 1,20 m | LBO Saarland |
| Sachsen | bis ca. 2,00 m | SächsBO (REVOSax) |
| Sachsen-Anhalt | ca. 2,00 m | BauO LSA |
| Schleswig-Holstein | ca. 1,20–1,80 m je nach Lage | LBO SH |
| Thüringen | ca. 1,20 m bis 2,00 m | ThürBO |
Offene oder blickdichte Zäune: Warum die Bauart entscheidend ist
Rechtlich wird häufig zwischen offenen Einfriedungen (z. B. Draht- oder Lattenzäune) und blickdichten Zäunen (Sichtschutz, geschlossene Holzzäune, Kunststoff- oder Metallpaneele) unterschieden. Blickdichte Zäune werden baurechtlich oft strenger bewertet, da sie stärker in das Orts- und Straßenbild eingreifen und Nachbargrundstücke stärker beeinträchtigen können.
Während offene Zäune in vielen Regionen bis zur maximal genehmigungsfreien Höhe zulässig sind, gelten für blickdichte Ausführungen häufig niedrigere Höhen oder zusätzliche Einschränkungen, insbesondere im Vorgartenbereich oder an öffentlichen Verkehrsflächen. In Bebauungsplänen werden blickdichte Einfriedungen oft ausdrücklich begrenzt oder ausgeschlossen.
Genehmigungspflicht: Wann ein Zaun genehmigt werden muss
Ein Zaun ist nicht automatisch genehmigungsfrei. Überschreitet er die in der Landesbauordnung genannte Höhe oder befindet sich im Außenbereich, kann eine Baugenehmigung erforderlich sein. Auch wenn die Höhe eingehalten wird, können kommunale Satzungen oder der Bebauungsplan eine Genehmigungspflicht auslösen.
Wichtig ist zudem: Genehmigungsfreiheit bedeutet nicht Rechtsfreiheit. Auch ein genehmigungsfreier Zaun muss alle anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften einhalten, insbesondere Nachbarrecht, Denkmalschutz und Verkehrssicherheitsregeln.
Zäune an Straßen, Einfahrten und Kreuzungen
An Grundstücken, die an öffentliche Straßen, Einmündungen oder Kreuzungen angrenzen, gelten oft verschärfte Anforderungen. Zäune dürfen hier die Sicht für Verkehrsteilnehmer nicht beeinträchtigen. Deshalb schreiben viele Gemeinden niedrigere Höhen oder transparente Ausführungen vor.
Selbst ein ansonsten zulässiger Zaun kann an einer Kreuzung unzulässig sein, wenn er Sichtdreiecke blockiert. In solchen Fällen kann die Gemeinde auch ohne vorherige Baugenehmigung eine Anpassung oder Entfernung verlangen.
Was passiert, wenn ein Zaun nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht?
Erfüllt ein Zaun die rechtlichen Vorgaben nicht, können bauordnungsrechtliche, nachbarrechtliche und ordnungsrechtliche Folgen eintreten. Häufig wird ein solcher Verstoß erst durch eine Beschwerde – etwa eines Nachbarn – bekannt.
Das Bauamt kann prüfen, ob der Zaun genehmigungsfähig ist. Ist dies nicht der Fall, drohen Rückbau- oder Änderungsverfügungen. Zusätzlich können Bußgelder verhängt werden, da der ungenehmigte Bau einer baulichen Anlage regelmäßig eine Ordnungswidrigkeit darstellt.
Unabhängig davon kann der Nachbar zivilrechtlich verlangen, dass der Zaun entfernt oder angepasst wird, wenn er gegen nachbarrechtliche Vorschriften verstößt oder eine unzumutbare Beeinträchtigung darstellt. Besonders kritisch sind überhohe, blickdichte Zäune ohne rechtliche Grundlage.
Ein weit verbreiteter Irrtum ist der sogenannte Bestandsschutz. Dieser greift nur dann, wenn der Zaun bereits bei seiner Errichtung rechtmäßig war. Ein ursprünglich illegal errichteter Zaun bleibt angreifbar – auch nach vielen Jahren.
FAQ – Die wichtigsten Fragen zur Zaunhöhe kurz beantwortet
Wie hoch darf ein Zaun in Deutschland sein?
Das hängt vom Bundesland, der Gemeinde und dem Bebauungsplan ab. Häufig sind bis zu 2,00 m genehmigungsfrei zulässig.
Gibt es Unterschiede zwischen offenen und blickdichten Zäunen?
Ja. Blickdichte Zäune unterliegen oft strengeren Höhen- und Standortbeschränkungen.
Brauche ich immer eine Baugenehmigung für einen Zaun?
Nein. Viele Zäune sind genehmigungsfrei, müssen aber trotzdem alle gesetzlichen Vorgaben einhalten.
Was gilt an Straßen oder Kreuzungen?
Hier gelten häufig niedrigere Höhen, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
Was passiert bei einem unzulässigen Zaun?
Es können Rückbau, Bußgelder und nachbarrechtliche Klagen drohen.
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